SERVICE


  • Terminvereinbarungen

Termine werden bei uns für alle Untersuchungen und Therapiemaßnahmen vereinbart.
Bitte melden Sie sich telefonisch unter 05373 2350 oder persönlich zur Terminabstimmung.


  • Blutentnahme

Zur Blutentnahme können Sie sich täglich zwischen 7:30 und 9:00 Uhr in unserer Praxis vorstellen. Um telefonische Voranmeldung unter 05373 2350 wird gebeten, um Wartezeiten zu minimieren.

Sollten Sie eine Laboruntersuchung aus einem anderen Grund oder zusätzliche Abklärungen wünschen, ist vorher ein Arzttermin notwendig. Diesen können wir gerne auch ab 8:30 Uhr legen, damit die Blutentnahme unmittelbar im Anschluss erfolgen kann.

Wunschlaborwertbestimmungen ohne vorheriges ärztliches Gespräch müssen selbst bezahlt werden.

Auch wenn Sie nüchtern kommen sollen, können Sie Ihre Morgenmedikamente wie üblich einnehmen. Lediglich Insulin spritzen Sie erst wenn Sie dann frühstücken. Ein Glas Wasser ist kein Problem und verändert die Blutwerte nicht merklich.


  • Telefon-Sprechstunde

Während der Telefon-Sprechstunde teilen wir Ihnen auf Wunsch telefonisch die Ergebnisse der Laboruntersuchungen mit. Dies ist Montag und Donnerstag ab 18:00 Uhr möglich. Bitte melden Sie sich unter 05373 2350.


  • Hausbesuche

Hausbesuche werden täglich zwischen 14:00 und 15:00 Uhr durchgeführt. Melden Sie deshalb bitte unbedingt Hausbesuche rechtzeitig in der Praxis unter 05373 2350 an, möglichst morgens früh ab 8:00 Uhr.

Hausbesuche sind für uns mit einem hohen logistischen und Zeitaufwand verbunden. Da die diagnostischen Möglichkeiten auf dem Hausbesuch sehr eingeschränkt sind, müssen wir bei Hausbesuchen vorher telefonisch den Grund des Hausbesuchs mit Ihnen besprechen. Vieles lässt sich oft schon telefonisch klären, auch sind häufig Besuche durch das ausgebildete nichtärztliche Praxispersonal oder die Verordnung eine Pflegedienstes ausreichend.

Die Entscheidung, ob ein Hausbesuch durchgeführt wird, liegt alleine beim Arzt und nicht beim Patienten!

In dringenden Fällen ist immer während der Sprechstunde ein telefonischer Arztkontakt möglich. Weisen Sie auf die Dringlichkeit hin, ggf. rufen wir nach der Sprechstunde zurück.

Pflegebedürftige Patienten, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes nicht in der Lage sind, in die Praxis zu kommen, besuchen wir auf Anfrage und nach Anmeldung.
Transportprobleme, fehlende Fahrgelegenheiten oder fehlende familiäre Begleitung sind kein Hausbesuchsgrund, nutzen Sie bitte ggf. unsere 2x wöchentlichen Spätsprechstunden.

Perfekt sind länger planbare Hausbesuche, die z.B. bis zu einer Woche vorher angemeldet werden. Dann können wir uns ggf. auch deutlich mehr Zeit nehmen.

Es kann nicht zu jeder Zeit ein Hausbesuch garantiert werden.


  • Rezepte/Überweisungen/Klinikeinweisung

Um unser Telefon zu entlasten bitten wir Sie, Rezepte, Überweisungen und andere Verordnungen wo möglich schriftlich anzufordern:

  • entweder per E- Mail mit dieser Vorlage (hier clicken) Bitte beachten Sie die Email-Bearbeitungszeit von bis zu 48h!
  • per Fax unter 05373 50448
  • mit formlosem Zettel in unseren Briefkasten, oder zumindest telefonisch vorzubestellen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass in einigen Fällen eine Ausstellung von Rezepten oder Überweisungen nur nach einem Arztgespräch (mindestens einmal pro Quartal) möglich ist. Wir vereinbaren gern einen Termin mit Ihnen.

Für Einweisungen in ein Krankenhaus ist unbedingt ein Arztkontakt in der Sprechstunde notwendig.

Die Angabe von Ihrem (bzw des Patienten) Namen, der Adresse und ggf. auch Telefonnummer, der genauen Bezeichnung und Menge der Medikamente, Adressat einer Überweisung etc. und die gewünschte an Sie liefernde Apotheke ist wie immer erforderlich.

Am Folgetag ist die Anforderung abholbereit.


  • Spritzen, Impfungen und Verbände

Impfungen (betrifft NICHT Massenimpfungen wie Covid oder Grippe!) und Verbände werden ohne festen Termin vormittags zwischen 10:00 und 13:00 Uhr oder am Montag und Donnerstag auch nachmittags zwischen 17:00 und 18:30 Uhr durchgeführt.


  • Versichertenkarten

Sicherlich haben Sie Verständnis, dass wir Ihre Behandlung mit den Krankenkassen abrechnen müssen. Dazu ist es zwingend notwendig, dass Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK, mit Foto und mit dem Aufdruck G2 oder G2.1 oben rechts) bei der ersten Inanspruchnahme im neuen Quartal mitbringen und vorlegen. Bitte nicht vergessen!

Beachten Sie bitte, dass unsere Software ab 1.1.2019 nur noch die aktuelle Versichertenkarte der 2.Generation akzeptiert. Sollten Sie noch über eine ältere elektronische Gesundheitskarte mit dem Aufdruck G1 oben rechts verfügen, wenden Sie sich bitte unbedingt an Ihre Krankenkasse, um diese kurzfristig austauschen zu lassen.

Ohne gültigen Versicherungsnachweis bin ich verpflichtet, die Behandlung privat zu liquidieren. Sie als Patient sind dagegen verpflichtet, mir gegenüber Ihren korrekten Versicherungsstatus nachzuweisen. Den Versicherungsnachweis können nur Sie persönlich bei Ihrer Krankenkasse anfordern. Eine Zusendung an uns per Fax (wie früher teilweise üblich) ist nicht mehr zulässig.